…im Rahmen des Familiendrachenfestes

 

§1 Geltung

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das gesamtes Gelände Parkplatz am Strandbad Rodgau, einschließlich der Parkflächen.

Art. 2 Geltungszeitraum

Diese Platzordnung gilt für den Zeitraum des Drachenfestes des Drachenclub Aiolos Rodgau e.V. vom Freitags, 8:00 Uhr bis Sonntags, 20:00Uhr.

Art. 3 Personen

Die Platzordnung erstreckt sich auf gemeldete und nicht gemeldete Teilnehmer (Tagesgäste) und die Zuschauer / Besucher.

Art. 4 Anerkenntnis

Jeder Besucher, Teilnehmer willigt durch das Betreten des oben genannten Geltungsbereiches innerhalb des Geltungszeitraumes in diese Platzordnung ein.

§2 Ausrichter

Art. 1 Personal

Das Festpersonal wird gebildet aus den Mitgliedern des Drachenclubs Aiolos, und deren Helfern und Angestellten. Dieser Verein ist der Ausrichter.

Art. 2 Weisungsbefugnis

Der Verein ist während des Drachenfestes sämtlichen Besuchern und Teilnehmern weisungsbefugt. Den Weisungen ist unbedingt Folge zu Leisten.

Art. 3 Weisungen
  • Hunde sind an kurzer Leine zu führen.
  • Das Fliegen mit Kevlarleinen ist nicht gestattet.
  • Der Konsum von Cannabis ist untersagt.

§3 Haftungsausschlüsse

Art. 1 Verletzungshaftung
  1. Jeder Teilnehmer / Besucher haftet persönlich für Verletzungen an Eigentum, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit oder sonstigen Rechten Dritter, die durch sein Verschulden entstehen. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist durch jeden Teilnehmer ab zu schliessen und bei Bedarf dem Veranstalter nachzuweisen.Eine Haftung der Veranstalter wird ausgeschlossen.
  2. Dies erstreckt sich auch und im Besonderen auf die Haftung für Schäden durch alle Arten von Fesseldrachen, sogenanntem Leinenschmuck oder sonstigem Zubehör wie Flugleinen, Bodenanker o.ä.
Art. 2 Diebstahl

Jeder Teilnehmer / Besucher hat eigenverantwortlich für sein Eigentum zu sorgen und darauf zu achten. Die Ausrichter haften nicht für Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus.

Art. 3 Feuerwerk

Teilnehmern und Besuchern ist es ausdrücklich verboten, ohne Zustimmung der Veranstalter eigene Feuerwerkskörper zu zünden. Der Veranstalter wird keine Haftung für Schäden durch nicht autorisiertes Feuerwerk übernehmen.

§4 Folge von Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Platzordnung, die deutsche Rechtsordnung oder bei Missachtung der Weisungen der Ausrichter und deren Helfer / Angestellten behalten sich die Veranstalter die Möglichkeit eines Platzverweises vor.

§5 Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern. Sämtliche Rechte dürfen auch auf Dritte übertragen werden.